bauSTB
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Unsere Mandanten…

…kommen aus allen Bereichen von Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb von Immobilien.

Sie profitieren von unserem profunden und immer aktuellen Wissen.

So können sich unsere Kunden ganz auf ihr Geschäft konzentrieren und bauen auf ein sicheres Fundament ihrer steuerlichen Belange.

Wer lässt sich von
bauSTB betreuen?

Betriebe mit 5 bis 100 Mitarbeitern:

  • Familienunternehmen
  • Mehrgenerationenunternehmen
  • Existenzgründer
  • Einzelunternehmer
  • Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften

Betriebe des Bauhaupt- und -nebengewerbes mit folgenden Tätigkeitsbereichen:

  • Akustikbau
  • Altbausanierungen
  • Asbestsanierung und -entsorgung
  • Badezimmer–renovierungen
  • Baggerarbeiten
  • Balkonsanierungen
  • Baumfällungen
  • Baumpflege
  • Bausanierungen
  • Bautenschutz
  • Bautrocknung
  • Bauunternehmen
  • Bauwerksabdichtung
  • Beleuchtungstechniker
  • Betonbohr- und -sägearbeiten
  • Betonsanierungen
  • Blechnereien
  • Blitzschutzanlagen
  • Brandschaden–sanierungen
  • Containerdienste
  • Dachbegrünungen
  • Dachdeckereien
  • Dachflächenfenster
  • Dachgeschossausbau
  • Dachrinnenreinigung
  • Einbruchsicherungen
  • Elektroakustik
  • Elektrogeräte und -bedarf
  • Elektroheizungen
  • Elektroinstallationen
  • Estricharbeiten
  • Fassadenarbeiten
  • Fensterbau
  • Fenster–abdichtungen
  • Fertigbau
  • Feuerlöschanlagen und -geräte
  • Flachdachabdichtungen
  • Flachdachsanierungen
  • Fliesenarbeiten
  • Funkanlagen und -geräte
  • Fußbodenbeläge
  • Fußbodenverlegung
  • Garagenbau
  • Garagentormontage
  • Gardinen und -zubehör
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Garten- und Landschaftspflege
  • Gartenbaubetriebe
  • Stuckateurbetriebe
  • Tankreinigung und -schutz
  • Gebäudereinigung
  • Geländerdesign
  • Gerüstbau und -vermietung
  • Gipsergeschäfte
  • Glasereien
  • Heizungs- und Lüftungsbau
  • Holzbau
  • Industriefußböden
  • Innenausbau
  • Insektenschutzfenster und -türen
  • Installationen
  • Isolierarbeiten
  • Isolierglas
  • Jalousienbau
  • Kachelöfen
  • Kältetechnik
  • Kaminbau
  • Kaminöfen
  • Kanalreinigung
  • Klimaanlagen
  • Klimatechnik
  • Kranarbeiten
  • Küchenbau
  • Kühlanlagen
  • Kundendienste: Elektrogeräte
  • Kundendienste: Heizungs- und Lüftungsanlagen
  • Ladenbau und -einrichtungen
  • Lüftungskanäle und -rohre
  • Malerbetriebe
  • Markisenreparaturen
  • Maurerarbeiten
  • Metallbau
  • Metallbe- und -verarbeitung
  • Metallveredlung
  • Möbelschreinereien
  • Möbeltischlereien
  • Natursteinverlegung
  • Natursteinsanierung
  • Parkettfußböden
  • Pflasterbau
  • Photovoltaik
  • Polstereien
  • Putz- und Stuckarbeiten
  • Raumausstattung
  • Renovierungen
  • Restaurierungen
  • Rohrleitungsbau
  • Rohrreinigung
  • Rohruntersuchungen
  • Rollladen
  • Bauschäden
  • Schreinerhandwerk
  • Sandstrahlarbeiten
  • Sanierungsarbeiten
  • Sanitärbedarf
  • Sanitärinstallationen
  • Sanitärtechnik
  • Satellitenanlagen
  • Saunaanlagen und -zubehör
  • Schimmelpilzbekämpfung
  • Schlossereien
  • Schmieden
  • Schornsteinbau
  • Schreinereien
  • Solartechnik
  • Steinmetzbetriebe
  • Straßenbau
  • Teppichböden
  • Terrassenüberdachungen
  • Tiefbau
  • Tischlereien
  • Torbau
  • Treppenlifte
  • Trockenbau
  • Türen
  • Videotechnik
  • Wärmepumpen
  • Winterdienste
  • Wintergärten
  • Zimmereien

Beratend tätige Sachverständige und Planer am Bau:

  • Bauträger
  • Statiker
  • Architekten
  • Ingenieurbüros

Immobilienbesitzer / -eigentümer mit Schwerpunkt Immobilien:

  • Wohnungsunternehmen
  • Altersvorsorge Immobilienbesitzer
  • Vermieter
  • Immobilienbesitzer

Erfahrungsberichte
unserer Kunden

Versäumte, ungelöste Unternehmensnachfolge / Erbplanung

„Wir sind ein Familienunternehmen im Gipserhandwerk (12 Mitarbeiter + Inhaber, Ehefrau im Büro). Daneben besitzen wir 4 vermietete MFH mit insgesamt 18 Einheiten.

Seit mehr als 3 Jahren haben wir unseren alten Steuerberater, bei dem wir über 20 Jahre Kunden waren, gedrängt, uns Vorschläge zu unterbreiten, wie wir den Betrieb an unseren Sohn und die Häuser – unter Nießbrauch – an unsere Töchter übergeben können. Immer wieder wurden wir vertröstet …  die Gesetzeslage sei gerade unklar … und wir sollten abwarten.

Mit dem kompetenten Beraterteam von bauStB, haben wir nun, in nur 4 Monaten, unsere Testamente geregelt und einen Nachfolgeplan entwickelt, mit dem wir und unsere Kinder hervorragend leben können. Wir müssen in den nächsten Jahren noch eine kleine Summe ansparen, mit der unsere Kinder die Erbschaftsteuer bezahlen können, falls wir beide binnen der nächsten 10 Jahre versterben sollten. Das wollen wir allerdings nicht hoffen.

Herr Lösle, unser BauSteuerberater, konnte sich mit seinen Branchenkenntnissen schnell in unsere Situation eindenken, gute Vorschläge unterbreiten und alles aus einer Hand steuern und abwickeln.

Wir hätten nicht gedacht, dass ein Beraterwechsel so leicht ist.“

Irene (55) und Edgar E. (58), Ortenaukreis
(Gipserbetrieb – 12 Mitarbeiter, Umsatz 1,3 Mio. €)

Nicht erklärbare Nachzahlungen bei der Betriebsprüfung

„Im vergangenen Jahr hat es uns gleich zweimal ganz kalt erwischt. Im Rahmen der normalen Betriebsprüfung hatten wir 47.124 EUR (einschl. 4.760 EUR Zinsen) nachzuzahlen und wegen unserer angeblich schlecht geführten Fahrtenbücher bei einer weiteren Betriebsprüfung nochmals 18.000 EUR (einschl. 1.256 EUR Zinsen) nachzahlen müssen.

Unser früherer Steuerberater, der meinen Vater schon seit 1982 betreut hat, zuckte nur mit den Achseln, als wir ihn gefragt haben, warum er uns nicht früher auf die Gefahren hingewiesen hat.

Das hat uns gereicht – das Vertrauen zu unserem Berater war zerstört. Wieviel sollten wir bei der nächsten Betriebsprüfung nachzahlen müssen?

Auf Empfehlung sind wir nun bei den BauSteuerberatern. Man merkt vom ersten Gespräch an, dass die Berater dort wohl sehr viele Handwerker betreuen … und die haben doch immer ähnliche Probleme.

Für die Bewertung der offenen Aufträge in der Bilanz – das ist wohl immer ein wunder Punkt – haben die uns eine Excel-Tabelle gegeben, die betriebsprüfungsfest ist. Und für die KFZ haben sie in verschiedenen Modellrechnungen ermittelt, dass es steuerlich besser ist, wenn wir ein Fahrzeug in das Privatvermögen übernehmen und das andere Auto als POOL-KFZ nutzen.“

Frank B. (41) Gesellschafter GF eines Bauunternehmens
(48 Mitarbeiter, 2 Gesellschafter, Umsatz 9,6 Mio. €)

Erhaltungsaufwand beim steuerlich nicht anerkannten Gebäude

„Als Witwe bin ich froh, dass mein Mann und ich 5 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 23 Wohneinheiten gebaut haben. Unseren Betrieb haben wir 2005 verkauft.

Da die Häuser in die Jahre gekommen sind, und ich – auch für meine 4 Kinder – alles tip top erhalten möchte, habe ich ein Gebäude für über 120.000 EUR renoviert. Mein Steuerberater hatte mir damals ausgerechnet, dass ich die Erhaltungsaufwendungen steuerlich abziehen kann. So habe ich im Jahr 2012 über 38.000 EUR zurückbekommen, was ich für Sondertilgungen verwendet habe.

Und nun die Überraschung. In 2015 forderte das Finanzamt über 34.000 EUR zurück, da ich zuviel renoviert habe. Das habe ich nicht verstanden.

Herr Lösle von den BauSteuerberatern hat mir erklärt, dass ich „drei schädliche Gewerke“ erneuert habe, und der Betrag deshalb nicht mehr als Erhaltungsaufwand berücksichtigt werden darf.

Nun weiß ich das. Künftig planen wir die Reparaturen genau, so dass ich die Steuern behalten darf. Wir werden die Umbauten auf unterschiedliche Jahre und Gebäude verteilen.

Danke, BauSteuerberater“

Erna M., Kauffrau i. R., Rheinstetten

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Profitieren Sie von vielen Vorteilen bei bauSTB...

bauSTB · Lichtentaler Straße 92 · 76530 Baden-Baden
Telefon: +49 (0)7221 956 620 · Telefax +49 (0)7221 956 621 · kontakt@baustb.de

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