Neue Wege gehen – alte Zöpfe abschneiden
Die 5 wichtigsten Fragen zum Steuerberaterwechsel:
Sobald dem Folgeberater Vollmachten vorliegen, hat er in 3 Arbeitstagen den Steuerberaterwechsel datentechnisch vollzogen und kann mit Ihnen gemeinsam Ihre steuerliche Zukunft planen
Jederzeit, an jedem der 360 Tage eines Jahres, unabhängig vom Buchungsstand. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Ihre Steuererklärungen des Vorjahres bereits abgegeben wurden.
Selbstverständlich wird die bauSTB fristwahrend auch die Vorjahre bearbeiten.
Sie erteilen eine Vollmacht und bauSTB macht den Rest für Sie – freundlich, problem- und gebührenfrei.
Sie müssen gar nichts tun. Aufgrund berufsrechtlicher Normen ist es bauSTB erlaubt, Ihre Daten direkt von Ihrem bisherigen Berater anzufordern und in das hauseigene System zu überspielen – für Sie eine kostenlose Serviceleistung.
Sie müssen nichts tun. bauSTB informiert das Finanzamt.
Überzeugt? Weitere Fragen?
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