Impressum
Angaben gemäß §§ 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
(Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV)
Verantwortlich im Sinne des Presserechts und des § 5 des Telemediengesetzes (TMG):
Alf-Christian Lösle
Lichtentaler Straße 92
76530 Baden-Baden
Telefon: +49 (0)7221 956 620
Telefax: +49 (0)7221 956 621
E-Mail: kontakt@baustb.de
Diese Website stellt den Internetauftritt der folgenden Gesellschaft dar:
Lösle GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lichtentaler Straße 92
76530 Baden-Baden
Telefon: +49 (0)7221 956 620
Telefax: +49 (0)7221 956 621
E-Mail: kontakt@baustb.de
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim, HRB 713453
USt-IdNr.: DE815326519
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Alf-Christian Lösle, Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater / Certified Public Accountant
Vertretungsberechtigter Prokurist:
Timo Sauer
Die Gesellschaft ist in der Bundesrepublik Deutschland als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zugelassen.
bauSTB ist eine Marke der Lösle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Berufsrechtliche Regelungen:
Die auf dieser Website genannten Mitarbeiter der Lösle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterliegen aufgrund ihres Berufsstandes oder Angehörigkeit zu der Gesellschaft den berufsrechtlichen Regelungen. Die jeweiligen örtlichen bzw. regionalen Kammern dienen als Aufsichtsbehörden der Gesellschaften.
Steuerberater (StB)
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
- Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBGebV)
Die berufsrechtlichen Regelungen in aktueller Fassung können bei den zuständigen örtlichen und regionalen Steuerberaterkammern selbst – z.B. bei der Steuerberaterkammer Nordbaden – bzw. der Website der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) unter der Rubrik „Berufsrecht“ eingesehen und abgerufen werden.
Die Steuerberater sind in der Bundesrepublik Deutschland als Steuerberater zugelassen und gehören in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen Berufsansässigkeit folgenden örtlich zuständigen Steuerberaterkammern an:
Baden-Baden:
Steuerberaterkammer Nordbaden
Vangerowstraße 16/1
69115 Heidelberg
Telefon: +49 (0)6221 1830-77 /-78
Telefax: +49 (0)6221 165105
E-Mail: post@stbk-nordbaden.de
Internet: www.stbk-nordbaden.de
Berufshaftpflichtversicherung
HDI Versicherungs AG
HDI Platz 1
30650 Hannover
Bei der Inanspruchnahme vor ausländischen Gerichten ersetzt der Versicherer begrenzt auf seine Leistungspflicht Kosten höchstens nach der der Versicherungssumme entsprechenden Wertklasse nach deutschem Kosten- und Gebührenrecht, sofern nicht im Einzelfall mit dem Versicherer etwas anders vereinbart ist.
Der Versicherungsschutz für Steuerberater bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche
a) welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO);
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts.
Die Risikoausschlüsse gem. a) und b) gelten jedoch nicht für das europäische Ausland, die Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
c) Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts der in b) nicht genannten Staaten, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
d) Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch Besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.
Wirtschaftsprüfer (WP) / vereidigte Buchprüfer (vBP)
Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer / vereidigten Buchprüfer unterliegt im
Wesentlichen nachfolgend genannten berufsrechtlichen Regelungen:
- Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP)
- Satzung für Qualitätskontrolle
- Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (Siegelverordnung)
- Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer – Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (WPBHV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können auf der Website der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Wirtschaftsprüferkammer (www.wpk.de), unter der Rubrik „Rechtsvorschriften“ in aktueller Fassung eingesehen und abgerufen werden. Die Wirtschaftsprüfer / vereidigten Buchprüfer sind in der Bundesrepublik Deutschland als Wirtschaftsprüfer / vereidigter Buchprüfer zugelassen und gehören der Wirtschaftsprüferkammer an:
Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Telefon: +49 (0)30 726161-0
Telefax: +49 (0)30 726161-212
E-Mail: kontakt@wpk.de
Internet: www.wpk.de
Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer / vereidigten Buchprüfer
HDI Versicherungs AG
HDI Platz 1
30650 Hannover
Bei der Inanspruchnahme vor ausländischen Gerichten ersetzt der Versicherer begrenzt auf seine Leistungspflicht Kosten höchstens nach der der Versicherungssumme entsprechenden Wertklasse nach deutschem Kosten- und Gebührenrecht, sofern nicht im Einzelfall mit dem Versicherer etwas anders vereinbart ist. Der Versicherungsschutz für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche
a) welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO);
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts. Die Risikoausschlüsse gem. a) und b) gelten jedoch nicht für das europäische Ausland, die Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.
c) Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit in Staaten, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgabenrecht von Staaten betrifft, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt. Der zuvor genannte Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus der Tätigkeit als Insolvenz-, Konkurs-, Vergleichs- und Nachlassverwalter, als Liquidator, Sequester, Testamentsvollstrecker, Pfleger, Vormund und Treuhänder, als Sachwalter, Gläubigerausschuss- und Gläubigerbeiratsmitglied sowie als Schiedsrichter oder Schiedsgutachter, sofern die Bestellung nach ausländischem Recht erfolgte.
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